2. Gebot

Am 10.04.19 wurde das neue Polizeigesetz Sachsens beschlossen. Zu Neuerungen des Gesetzes zählt die Herausgabe von Daten durch Internetanbieter, die Standortüberwachung mittels elektronischer Fußfessel und die Erstellung von Bewegungsprofilen.

Im Folgenden ein Auszug aus dem neuen Polizeigesetz:

§ 15

(1) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen: […]

4. zum Zweck der vorbeugenden Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität im Grenzgebiet zur Republik Polen und zur Tschechischen Republik bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern, darüber hinaus in öffentlichen Anlagen, Einrichtungen oder Verkehrsmitteln des internationalen Verkehrs oder in unmittelbarer Nähe hiervon, auf Bundesfernstraßen und auf anderen Straßen, soweit deren erhebliche Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität durch die Polizei vor der Durchführung der Maßnahme durch dokumentierte Erkenntnisse dargelegt ist, […]

(2) Zur Feststellung der Identität kann die Polizei die erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie kann

1. den Betroffenen anhalten,

  1. den Betroffenen nach seinen Personalien befragen,
  2. verlangen, dass der Betroffene mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigt,
  3. den Betroffenen und von ihm mitgeführte Sachen nach Gegenständen durchsuchen, die zur Identitätsfeststellung dienen können,
  4. den Betroffenen festhalten,
  5. den Betroffenen zur Dienststelle bringen und
  6. unter den Voraussetzungen des § 16 Absatz 2 Nummer 1 erkennungsdienstliche Maßnahmen durchführen.

§ 16

(1) Erkennungsdienstliche Maßnahmen sind insbesondere

  1. die Abnahme von Finger- und Handflächenabdrücken,
  2. die Aufnahme von Lichtbildern,
  3. die Feststellung äußerlicher körperlicher Merkmale sowie
  4. Messungen und ähnliche Maßnahmen.

(2) Die Polizei kann erkennungsdienstliche Maßnahmen ohne Einwilligung des Betroffenen vornehmen, wenn eine nach § 15 Absatz 1 zulässige Identitätsfeststellung auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten zuverlässig durchgeführt werden kann oderdies zur Verhütung von Straftaten erforderlich ist, weil der Betroffene verdächtig ist, eine Tat begangen zu haben, die mit Strafe bedroht ist und wegen der Art und Aus- führung der Tat die Gefahr der Wiederholung besteht.Hier wird deutlich, wie stark die Freiheit unseres Landkreises durch das neue Gesetz eingeschränkt wird. Eine komplette Überwachung in 30 Kilometern Grenznähe betrifft fast den gesamten Landkreis.

Daher fordern wir:

5G statt PolG

Der gesamte Landkreis hinkt hinterher, was den Mobilfunkausbau betrifft. Weiße Flecken auf der Landkarte ganz ohne Netz sind im Landkreis zu finden.
Dies ist einer Studie des Kreisentwicklungsamts in Zusammenarbeit mit der viridas GmbH zu entnehmen, die am 06.03.19 im Kreistag vorgestellt wurde.

Ein Ausbau der Netze, wird sich positiv auf die wirtschaftliche Lage des Landkreises auswirken. Wer Netz hat bleibt!

Denn wir glauben: Wer überall Netflix gucken kann, braucht nicht mehr überwacht zu werden! Der macht sowieso nichts mehr!


Weitere Informationen:
MDR Sachsen
Landkreis Görlitz